(27.06.16, 00:11)Katakuja schrieb: Mich interessiert es wirklich, WAS hier der Unterschied ist, außer das der teurere schwächer ist
und von der Wolle mal abgesehen. Werde nach der EG-Verordnung googlen müssen die nächsten Tage.
Du musst nicht nach der EU-Verordnung googeln, denn die gilt nur für Düngemittel, die als "EU-Düngemittel" gekennzeichnet (das hat nichts damit zu tun wo sie verkauft werden, das ist nur eine Benennung) und in den Verkauf gebracht werden.
Ansonsten greift in jedem Land das jeweilige Düngegesetz plus Düngemittelverordnung.
In der Düngemittelverordnung sind die Kennzeichnungspflichten geregelt, aber auch diese beziehen sich jeweils nur auf
das Kästchen mit den Detailangaben auf der Packung, da steht dann meistens sogar "Deklaration nach der Düngemittelverordnung" obendrüber und darunter die Inhaltstoffe, Anwendungshinweise etc.
Über alle anderen Angaben auf der Packung entscheidet der Hersteller.
Er kann da jede Menge Marketingsprech verwenden.
(27.06.16, 00:11)Katakuja schrieb: Was sind den die "Ausschließlich natürliche Inhaltsstoffe",
Reines Marketingsprech. Klingt halt gut.

Ein Dünger kann doch gar keine künstlichen Inhaltsstoffe enthalten, sonst wäre er kein Dünger und von der Pflanze nicht zu verwerten.
Das ist genauso wie bei Lebensmitteln die Formulierung "keine künstlichen Aromastoffe" ... auch reine Augenwischerei weil die zugelassenen Aromastoffe alle auf natürlicher "Basis" (meistens Pilzkulturen) produziert werden.
(27.06.16, 00:11)Katakuja schrieb: hm. Stellen Sie den anders her als Prestoplant
was mich wieder zu meiner Ursprünglichen Frage
zurückführt bzw. der Grund dafür war 
Sehr interessant und eigentlich alles wie immer..
Du denkst zu kompliziert.
Alle Hersteller können nur mit den auf der Welt verfügbaren Bestandteilen arbeiten.
Bei Flüssigdüngern kommen z. B. nur die mineralischen Nährstoffe in wasserlöslicher Form zum Einsatz.
Unter diesen ist Phosphat notorisch verrufen wegen seiner Schwermetallbelastung. Die hat P aber mittlerweile immer, egal woher es kommt. Da es also kein schwermetallfreies P gibt, kann es da auch keinen Unterschied geben, wenn die Hersteller daraus Dünger A, B oder C mischen. Gleiches gilt auch für die anderen mineralischen Einzelnährstoffe.
Unterschiede kann es bei den
organischen Bestandteilen geben ... also bio-Schafswolle oder pestizidhaltige Schafswolle etc. pp.
Aaaaaaber: Für alle Düngemittel gilt die Düngemittelverordnung und darin gibt es die Anlage 2 Tabelle 1.4, die penibel regelt, dass Schwermetalle und alle möglichen Schadstoffe, sobald sie den Grenzwert überschreiten deklariert werden müssen.
Würde also dein Dir so Angst machender Billigdünger aufgrund des Schadstoffgehaltes explizit nur für Zimmerpflanzen sein, weil er soooooo giftig ist, dass nichts damit Gedüngtes verzehrt werden darf, dann müsste das auch ausdrücklich auf der Düngemittelkennzeichnung stehen.
Die Düngemittelverordnung unterscheidet
nicht nach Gemüsedünger/Lebensmitteldünger und Zierpflanzendünger. D. h. alle Grenzwerte sind so, dass der Dünger problemlos für Gemüse benutzt werden kann.
Die Unterscheidungen der Düngemittelverordnung beziehen sich nur auf die Darreichungsform (flüssig, mineralisch, Feststoff, organisch ...) und auf die Verwendungsgruppe (Wirtschaftsdünger, Pflanzenhilfsstoff etc.)